Die Johanniskirmes in Mettmann findet jährlich Ende Juni an vier Tagen von Freitag bis Montag im Herzen der Stadt Mettmann (in der Innenstadt) statt. Gleichzeitig richtet der örtliche Schützenverein, die St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1435 e.V. Mettmann, ihr Schützenfest aus. Ganz Mettmann ist dann auf den Beinen.
Die Stadt Mettmann hat ca. 39.000 Einwohner und liegt unmittelbar an der Stadtgrenze zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie ist gleichzeitig Kreisstadt für den Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann leben ca. 485.000 Menschen. Das bedeutet, die Stadt Mettmann zieht auch Besucher aus dem umliegenden Kreis an. Damit verfügt die Johanniskirmes über ein gutes Potenzial für eine ansprechende Frequentierung.
Die Zahlen sprechen für sich:
Im Jahr 2017 gab es für die Johanniskirmes ca. 280 Bewerbungen, aus denen 53 Schaustellergeschäfte ausgewählt werden konnten. Damit können den Besuchern in jedem Jahr attraktive Highlights, aber auch Bewährtes, geboten werden.
Senden Sie Ihre Bewerbung jeweils bis spätestens 20. Dezember eines Jahres für das Folgejahr an den Veranstalter. Dies kann per Brief, aber auch per E-Mail geschehen. Die Verträge werden bis spätestens 15.01. des Folgejahres versandt. Bewerber, die bis zu diesem Termin keinen Vertrag erhalten haben, können dies als Absage betrachten. Gesonderte Absagen werden nicht erteilt.
Ihre Bewerbung muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Vor- und Zuname bzw. genaue Firmenbezeichnung sowie ständige postalische Adresse. Bei mehreren Betriebsinhabern sind diese Angaben für alle Personen zu machen.
- Art des Geschäftes mit aktuellem Foto sowie Anzahl der mitgeführten Wohn- und Gerätewagen (soweit nicht im Geschäft verbaut).
- Frontlänge, Tiefe und Höhe des Geschäfts einschließlich Vordächern, blinder Fronten o. Ä.. Bitte Fotokopie/Scan aus dem Baubuch mit sämtlichen Maßen beifügen.
- Bei Bäckereien, Imbiss- und Verkaufsgeschäften detaillierte Angaben der zum Kauf angebotenen Waren.
- Bei Schaugeschäften ein Programm mit Beschreibung der Darbietung.
- Angabe des benötigten Anschlusswertes (kW/Ampere).
- Bei Fahr- oder Laufgeschäften verbindliche Preisangabe je Einzelfahrt/Nutzung ohne Sonderangebote/Ermäßigungen.
- Nachweis einer Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Es gibt jeweils Freitags und Montags spezielle preisreduzierte Angebote, an denen sich die teilnehmenden Schausteller beteiligen müssen. Am Freitag nach Kirmesöffnung gibt es eine "Happy Hour" am Nachmittag, während der alle Fahr- und Laufgeschäfte den verbindlichen Preis für eine Einzelfahrt (gem. Angabe oben) um mindestens 50% reduzieren müssen, maximal jedoch auf die Höhe von 1,-- Euro. Dies gilt auch für Kinderfahrgeschäfte.
Am Montagnachmittag muss an jedem Geschäft ein Standardangebot zu einem um mindestens 30% reduzierten Preis gegenüber dem üblichen Preis angeboten werden.
Der Veranstalter behält sich vor, Werbeaktionen im Vorfeld der Veranstaltung z. B. durch die Ausgabe von Gutscheinen oder Verlosungen zu unterstützen. Die Gutscheine berechtigen den Besucher, den vorgesehenen Rabatt unter Vorlage des Gutscheins am jeweils genannten Geschäft in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Rabattierung bzw. die Art der Beteiligung an diesen Unterstützungsmaßnahmen wird im Rahmen der Vertragsschließung mit den teilnehmenden Schaustellerbetrieben vereinbart.
Volker Stein
August Burberg Str. 4
40822 Mettmann
E-Mail: papastein@web.de
Bei Rückfragen: Tel.: 0173 / 750 30 34
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
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